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Pressemitteilung

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12. Juli 2010

Ferienjobs für Jugendliche anrechnungsfrei

Eine gute Nachricht hat die Bundestagsabgeordnete Ingrid Fischbach zu Beginn der Ferienzeit für junge Leute bereit: Künftig werden Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld nicht mehr gekürzt, wenn Kinder aus einer Familie mit Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug in den Ferien selbst Geld verdienen wollen.


Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr ausgeübt wird und der Verdienst unterhalb von 1.200 Euro im Jahr liegt. Desweiteren dürfen die Schüler nicht über 25 Jahre alt sein.

Ingrid Fischbach hatte sich nachdrücklich für diese Regelung eingesetzt. „Jugendliche werden motiviert, Anschaffungen durch eigene Arbeitsleistung zu erwirtschaften, da sie mehr Geld in der Tasche haben. Schülerinnen und Schüler können sich so mit ihrem selbstverdienten Geld bestimmte Wünsche finanzieren, wie zum Beispiel ihren Führerschein oder MP3-Player,“ begründet Ingrid Fischbach, MdB, ihre Haltung. Dies stärke das Selbstbewusstsein der Jugendlichen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem würden die Jugendlichen an die Arbeitswelt herangeführt und sammelten erste Praxiserfahrungen.

„Damit die betroffenen Familien bereits in diesen Sommerferien davon profitieren war es wichtig, die Regelung schon vor der Neuregelung der generellen Hinzuverdienstgrenzen im Herbst zu beschließen,“ erklärt Ingrid Fischbach, MdB. Die christlich-liberale Regierung habe zügig gehandelt. Pünktlich zum Beginn der Sommerferien hatte das Arbeitsministerium die Verordnung in Kraft gesetzt. Bislang wurde das von Schülern verdiente Geld ab einem Betrag von 100 Euro als Einkommen auf die Arbeits- und Sozialgeldbezüge der Familie angerechnet. Dies führte einerseits zu weniger Leistungsbezügen in den Familien, andererseits wurde die grundsätzliche Bereitschaft viele Jugendlichen, durch Ferienjobs selbst etwas Geld zu verdienen, gebremst.