Pressemitteilung
16. Juli 2010
UN-Kinderechtskonvention
Dies erklärt die Bundestagsabgeordnete Ingrid Fischbach, nachdem Deutschland den Vereinten Nationen ein Schreiben übergeben hat, indem es seine Rücknahme der Vorbehalte erklärt.
Ingrid Fischbach: „Bisher scheiterte das Vorhaben einer Rücknahme immer an der Mehrheit der Bundesländer. Durch Änderungen im nationalen Recht hatte nur noch der ausländerrechtliche Vorbehalt Bestand, der Flüchtlings-kindern den Status als Kinder nur bis zum 16. Lebensjahr zugestanden hat-te.“
16- Jährige galten damit als voll handlungsfähig und hatten somit auch kei-nen Anspruch auf einen gesetzlichen Vertreter. Für unbegleitete minderjähri-ge Flüchtlinge bedeutete das, auch ohne Begleitung in Abschiebehaft ge-nommen werden zu können.
Ingrid Fischbach, MdB: „Die Rücknahme des Vorbehaltes ist für die Kinder-rechte in Deutschland wegweisend. Nun gilt es, ihn auch in der Praxis anzu-wenden und umzusetzen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht wie Erwachsene behandelt werden. Sie müssen unter dem be-sonderem Schutz des Staates stehen und daher auch das Recht auf einen angemessenen Rechtsbeistand haben, der sie während des gesamten Asyl-verfahrens begleitet.“


