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Pressemitteilung

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16. Juli 2010

UN-Kinderechtskonvention


„Nach jahrelangem Kampf ist es in diesem Jahr nun endlich gelungen, auch den letzten der insgesamt 5 Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention, dem wichtigsten Instrumentarium für den Schutz und die Rechte von Kindern, zurückzunehmen.“
Dies erklärt die Bundestagsabgeordnete Ingrid Fischbach, nachdem Deutschland den Vereinten Nationen ein Schreiben übergeben hat, indem es seine Rücknahme der Vorbehalte erklärt.
Ingrid Fischbach: „Bisher scheiterte das Vorhaben einer Rücknahme immer an der Mehrheit der Bundesländer. Durch Änderungen im nationalen Recht hatte nur noch der ausländerrechtliche Vorbehalt Bestand, der Flüchtlings-kindern den Status als Kinder nur bis zum 16. Lebensjahr zugestanden hat-te.“
16- Jährige galten damit als voll handlungsfähig und hatten somit auch kei-nen Anspruch auf einen gesetzlichen Vertreter. Für unbegleitete minderjähri-ge Flüchtlinge bedeutete das, auch ohne Begleitung in Abschiebehaft ge-nommen werden zu können.
Ingrid Fischbach, MdB: „Die Rücknahme des Vorbehaltes ist für die Kinder-rechte in Deutschland wegweisend. Nun gilt es, ihn auch in der Praxis anzu-wenden und umzusetzen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht wie Erwachsene behandelt werden. Sie müssen unter dem be-sonderem Schutz des Staates stehen und daher auch das Recht auf einen angemessenen Rechtsbeistand haben, der sie während des gesamten Asyl-verfahrens begleitet.“