Verhältnis Staat-Kirche/Religionsfreiheit
In unserem Land gilt grundsätzlich die Trennung von Staat und Kirche, der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Diese Neutralität bedeutet, dass der Staat jede Religion und Weltanschauung gleich behandeln muss (es sei denn, sie sieht Praktiken oder Inhalte vor, die der Verfassung widersprechen oder gegen das Strafgesetz verstoßen) – sie bedeutet jedoch nicht, dass der Staat wertneutral sein muss. Die Religionsfreiheit für den einzelnen und für die Religionsgemeinschaften ist ein zentrales Gut unserer Verfassung, das selbstverständlich für alle Menschen gilt, die in unserem Land leben – undabhängig davon, welcher Religion sie angehören
Unsere Verfassung lässt zu Recht eine enge Kooperation mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zu, beispielsweise über den Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Seelsorge in der Bundeswehr oder die zahlreichen Dienste, welche die Kirchen durch ihre Einrichtungen im Bereich des Sozial- und Bildungswesens übernehmen. Diese enge Zusammenarbeit ist wichtig. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tragen erheblich zum Zusammenhalt in unserem Land bei. Daher ist es auch wesentlich, dass sie sich engagiert in den politischen Austausch und in öffentlichen Diskussionen über verschiedene Sachthemen einbringen. Für uns ist wichtig, dass wir dazu den Dialog mit Vertretern der beiden großen christlichen Kirchen, aber genauso des Islams, der jüdischen Gemeinden und auch der kleineren Religionsgemeinschaften pflegen.
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Auszug aus unserem
Grundsatz-
und dem
Regierungsprogramm:




